Ergänzende Teilnahmebedingungen LOVOO VIP-Programm

Stand: 30.06.2022

Die folgenden Bedingungen für das LOVOO VIP-Programm regeln die Teilnahme am LOVOO VIPProgramm zwischen der PE Digital GmbH (nachfolgend „LOVOO“ genannt) und den Nutzern (nachfolgend „Nutzer“) und definieren die Bedingungen, unter denen eine Teilnahme am VIP-Programm erfolgt.

Mit seiner Teilnahme am VIP-Programm oder dem Kauf eines VIP Packs erklärt sich der Nutzer mit den unten aufgeführten Teilnahmebedingungen einverstanden. Sollte der Nutzer mit den Teilnahmebedingungen nicht einverstanden sein, muss auf die Teilnahme am VIP-Programm verzichtet werden.

Die LOVOO Datenschutzerklärung ist unter dem Link https://about.lovoo.com/privacy-policy-de/ abrufbar.

Anwendungsbereich

Die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen gelten für das VIP-Programm. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PE Digital GmbH sowie die Inhalts- und Verhaltensrichtlinie der PE Digital GmbH sowie etwaige, zwischen dem Nutzer und LOVOO geschlossenen Zusatzbedingungen. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des Nutzers, die mit den Bedingungen in Widerspruch stehen, bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung von LOVOO in Textform.

Leistungen des VIP-Programms

Das VIP-Programm sieht verschiedene Stufen vor. Die Leistungen unterscheiden sich je nach Stufe und sind unter premium.lovoo.com abrufbar. Nutzer die ununterbrochen am VIP-Programm teilnehmen erhalten für jeden weiteren Monat zusätzliche Leistungen. Bei einem Wechsel in eine andere Stufe des VIP-Programms beginnt die Zählung der zu zusätzlichen Leistungen berechtigenden Monate von vorn. LOVOO hat jederzeit das Recht angegebene Leistungen durch gleichartige Leistungen zu ersetzen. Dies gilt nicht für virtuelle Güter (z.B. Credits), die durch den Kauf eines VIPPacks erworben wurden.

Soweit LOVOO im Rahmen des VIP-Programms besondere Aktionen durchführt, behält sich LOVOO das Recht vor, jede Aktion jederzeit ganz oder teilweise einzustellen oder zu ändern. LOVOO kann die Teilnahme an Aktion von der Zustimmung zu weiteren Bedingungen, Regeln oder Richtlinien abhängig machen. Sollte zwischen diesen Teilnahmebedingungen und den Bedingungen, Regeln oder Richtlinien für eine Aktion ein Widerspruch bestehen, haben die letzteren Bedingungen, Regeln oder Richtlinien Vorrang.

Soweit Leistungsbestandteil virtuelle Güter im Sinne der Nutzungsbedingungen sind, sind diese an ein Benutzerkonto gebunden und der Nutzer kann virtuelle Güter nicht auf andere Benutzerkonten übertragen, sofern die Bedingungen der jeweiligen kostenpflichtigen Funktion nichts anderes beschreiben.

Leistungen des VIP Programms können nicht gegen ein anderes Produkt oder Credits eingetauscht werden und sind nicht auf Dritte übertragbar. Einladungen zu Events oder Aktionen innerhalb des VIP Programms gelten nur für den jeweiligen Nutzer.

Löscht oder kündigt der Nutzer sein Benutzerkonto verliert der Nutzer virtuelle Güter und alle weiteren Leistungen des VIP Programms unwiderruflich. Eine Erstattung von kostenlosen virtuellen Gütern oder anderen Leistungen oder deren Auszahlung in Geld erfolgt nicht.

Teilnahmeberechtigte Nutzer

Das VIP-Programm sieht verschiedene Stufen vor. Verifizierte Nutzer können sich auf zwei Wegen für die Teilnahme am VIP-Programm qualifizieren: (1) durch Erwerb eines VIP-Packs in einer der angebotenen Stufen; (2) durch das Erreichen des für die jeweilige Stufe erforderlichen monatlichen Mindestumsatzes.

LOVOO behält sich das Recht vor, Nutzern die Teilnahme am VIP-Programm aus sachlichen Gründen zu verweigern. Solche Gründe sind insbesondere: Verweigerung der Verifizierung, Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen oder andere Guidelines, Anschlagen der Betrugsprävention.

Der Nutzer darf nur mit einem Benutzerkonto am VIP-Programm teilnehmen. Verliehene VIP-Badges sowie erworbene und aktivierte VIP Packs sind nicht auf andere Benutzerkonten übertragbar.

Die Teilnahme ist nur für volljährige natürliche Personen gestattet.

Programmteilnahme durch Erreichen des monatlichen Mindestumsatzes

Erreicht ein Nutzer in einem Kalendermonat einen bestimmten Gesamtumsatz bei LOVOO, qualifiziert er sich automatisch für die entsprechende Stufe des VIP-Programms. Als Gesamtumsatz zählt die Summe aller Käufe, die der Nutzer sowohl in der App als auch im LOVOO Webshop und dem LOVOO Premium Shop getätigt hat. Das entsprechende VIP Badge wird dem Nutzer in der ersten Kalenderwoche des Folgemonats freigeschaltet, und ist für einen Monat gültig. Der Nutzer wird per EMail über das Erreichen der Stufe des VIP-Programms informiert. Der Nutzer kann die Programmteilnahme auch ablehnen, hat dann aber keinen Anspruch auf Leistungen des VIPProgramms.

Um einen VIP-Status beizubehalten oder auf ein höheres VIP-Level hochgestuft zu werden, muss der Nutzer innerhalb eines Monats den jeweils erforderlichen Mindestumsatz erreichen.

Erreicht ein Nutzer in einem Monat den für den Erhalt der jeweiligen Stufe erforderlichen Gesamtumsatz nicht, wird er automatisch auf die Stufe des VIP-Programms zurückgestuft, für die er den Mindestumsatz erfüllt. Erfüllt ein Nutzer den Mindestumsatz für die erste Stufe nicht, erlischt seine Teilnahme am VIP-Programm automatisch.

Programmteilnahme durch Kauf eines VIP-Packs

Ein Nutzer kann auch durch Kauf eines entsprechenden VIP Packs unter premium.lovoo.com am VIP Programm teilnehmen.

Der Vertrag zwischen LOVOO und dem Nutzer über die Teilnahme am VIP-Programm kommt in diesem Fall durch den Kauf eines VIP Packs unter premium.lovoo.com durch den Nutzer zustande und richtet sich nach den Regelungen im Shop. Dort finden sich auch Informationen zum etwaig bestehenden Widerrufsrecht.

Innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung stellt LOVOO dem Nutzer einen Credit-Code zur Verfügung. Diesen Credit-Code kann der Nutzer in einem verifizierten Profil einlösen und damit das VIP-Pack zuordnen.

Kostenpflichtige Funktionen können eine feste Laufzeit haben.

Nutzer mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union dürfen kostenpflichtige Funktionen nur im Land ihres gewöhnlichen Aufenthaltes erwerben. Nutzer mit gewöhnlichem Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union dürfen kostenpflichtige Funktionen nur innerhalb der Europäischen Union erwerben.

Laufzeit und Beendigung der Programmteilnahme

Die Teilnahme am VIP-Programm ist beim Erwerb eines VIP Packs für zwei (2) Monate möglich. Die Laufzeit beginnt mit Eingabe des Codes und der damit verbundenen Zuordnung des VIP Packs zu einem Benutzerkonto.

Bei Erreichen des monatlichen Mindestumsatzes ist die Teilnahme zunächst für einen (1) Monat möglich und dann so lange, wie der Nutzer im jeweiligen Vormonat den erforderlichen Mindestumsatz erreicht.

LOVOO kann die Teilnahme am VIP-Programm außerordentlich aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, die Kündigung des Benutzerkontos, ein schwerwiegender Verstoß gegen die Teilnahme – und/oder Nutzungsbedingungen, ein wiederholter Verstoß gegen die Teilnahme – und/oder Nutzungsbedingungen, die Nutzung des Benutzerkontos für rechtswidrige Handlungen.

Zustimmung in Versand von Werbe-E-Mails durch LOVOO

Die Nutzung aller Vorteile des VIP-Programms setzt voraus, dass der Nutzer dem Empfang von WerbeE-Mails von LOVOO zugestimmt hat, da der Versand von Programminformationen und damit auch von Vorteilen wie Event-Einladungen etc. Werbung darstellt. Nutzer die nicht in den Empfang entsprechender E-Mails eingewilligt oder im Nutzerprofil einen Opt-Out eingestellt haben, können von LOVOO nicht über Programmvorteile informiert werden und daher nicht von allen Programmvorteilen profitieren. Nutzer können Ihre Einstellungen jederzeit in ihren Profileinstellungen anpassen.

Änderungen der Teilnahmebedingungen

LOVOO behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern und gegebenenfalls das VIP-Programm vollständig einzustellen.

LOVOO wird den Nutzer mit einer Frist von zwei (2) Monaten vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderung über diese informieren. Die Information erfolgt an die im Benutzerkonto angegebene EMail-Adresse.

Der Nutzer erklärt, mit der Anwendung der geänderten Teilnahmebedingungen auf bereits vor der Änderung geschlossene Verträge einverstanden zu sein, wenn LOVOO den Nutzer darauf hinweist, dass eine Änderung der Teilnahmebedingungen stattgefunden hat und der Nutzer nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, der Änderung widerspricht.

Die Mitteilung der Änderung muss noch einmal den Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs, sowie die Bedeutung, bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruches enthalten. Die Mitteilung kann per E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse erfolgen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen hat LOVOOdas Recht die Teilnahme des Nutzers am VIP-Programm mit Ablauf des dann aktuellen Monats zu beenden. LOVOO wird den Nutzer mit der Mitteilung über die Änderung auf diese Rechtsfolge hinweisen.

Die 2-monatige Benachrichtigungsfrist gilt nicht, wenn LOVOO nach eigenem Ermessen davon ausgehen kann, dass die Änderung weder die Rechte des Nutzers einschränkt noch dem Nutzer größere Pflichten auferlegt. In diesem Fall wird die Änderung sofort und ohne vorherige Ankündigung wirksam.

Schlussbestimmungen

Vertragsabänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Teilnahmebedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Textform beider Seiten. Das Textformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Textformerfordernis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Bei Abweichungen zwischen Verschiedenen Sprachfassungen ist die Deutsche maßgeblich.